Eine Beteiligungsfinanzierung wird in erster Linie von Unternehmen in Anspruch genommen. Hier werden Unternehmensanteile erworben. Diese Form der Finanzierung ist auf die Erhöhung des Eigenkapitalanteils der Unternehmen gerichtet.
Die Beteiligungsfinanzierung als Außenfinanzierung
Bei der Beteiligungsfinanzierung wird Eigenkapital von außen für ein Unternehmen beschafft. Diese Form der Eigenkapitalaufstockung ist für manche Unternehmensformen geeignet. Dazu gehören:
- Die Aktiengesellschaft (AG);
- Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);
- Personengesellschaften (OHG oder GbR);
Wer in eine Beteiligungsfinanzierung investiert, wird zum Miteigentümer des Unternehmens. Bei einer AG können Aktien erworben werden, bei einer GmbH Gesellschaftsanteile. Bei Personengesellschaften steigt der Kapitalgeber als Gesellschafter ein, bei Einzelunternehmen kann er als stiller Gesellschafter auftreten.
Es gibt auch Unternehmen, die als Beteiligungsgesellschaften fungieren. Diese erwerben immer wieder Anteile verschiedener Unternehmen. Allerdings werden nur Minderheitsbeteiligungen erworben.
Im Gegensatz dazu steht die Holding. Diese investiert auch in Unternehmensanteile, verfolgt dabei aber das Ziel, die Mehrheit in den jeweiligen Unternehmen zu erhalten. Die Folge davon ist eine Konsolidierung der einzelnen Unternehmen.
Eine Beteiligungsfinanzierung zur Erhöhung des Eigenkapitals ist vor allem bei der Gründung von Unternehmen interessant. Start-up-Unternehmen erhalten damit eine bessere Kapitalausstattung.
Die Nachteile einer Beteiligungsfinanzierung
Diese Finanzierung bringt sowohl für Kapitalgeber als auch Kapitalnehmer einige Nachteile mit sich.
Bei Krediten oder Darlehen können die Zinsen steuerlich abgesetzt werden. Das ist bei der Beteiligungsfinanzierung für den Kapitalnehmer nicht möglich.
Die Kapitalkosten sind höher als bei Darlehen, da die Kapitalgeber eine entsprechende Rendite wünschen.
Kapitalgeber, die Eigenkapitalanteile erwerben, haben immer ein Mitspracherecht im Unternehmen des Kapitalnehmers.
Für die Kapitalgeber bringt die Investition ein Verlustrisiko mit sich. Im Extremfall kann das investierte Geld auch weg sein.
Wer Eigenkapitalanteile eines Unternehmens erwirbt, hat nicht nur ein Mitspracherecht, sondern auch ein Haftungsrisiko.